Parkerlaubnis in der Gemeinde Memmingerberg

park zoneIn der Gemeinde Memmingerberg besteht ein ortsweites Parkverbot.

Widerrechtlich parkende PKWs werden kostenpflichtig abgeschleppt, sofern Sie Feuerwehranfahrtszonen und/oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert laufend (mindestens zweimal wöchentlich) das Gemeindegebiet und verteilt ggf. notwendige Strafzettel.

Die Verkehrsüberwachung bittet ausdrücklich die Verwarnungen nicht von der PKWs zu entfernen. Nur so kann erneut verwarnt werden.
Dies ist kein Kavaliersdelikt!

 

Nachstehend ein Überblick über die derzeitigen Strafen:

 

 

     Strafen für verkehrswidriges Parken (Auszug)
 Tatbestande   Betrag alt  Betrag neu
 Pkt.
 Gehweg  Halten  10 €  50 €  
   Halten mit Behinderung  15 €  55 €
 
   Parken  20 €  55 €
 
   Parken mit Behinderung  30 €  70 €
 1
 Feuerwehzufahrt  Parken  35 €  55 €
 
   Parken mit Behinderung der Rettungsfahrzeuge  65 €  100 €
 1
Halteverbot Halten 10 € 20 €  
  Parken 5 € 25 €  
Überschreiten der Parkzeit bis 30 Minuten 10 € 20 €  
  Länger als 30 Mintuen 15 € 25 €  
  Länger als 60 Mintuen 20 € 30 €  
  Länger als 2 Stunden 25 € 35 €  
  Länger als 3 Stunden 30 € 40 €  
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz   35 € 55 €  

 

 

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